FAHRSCHULE DriveFair

Führerschein mit 17 – Führerschein ab 17
Fahren mit 17 (BF17)

Führerschein mit 17 (BF17) – ab 17 Jahren fahren, fahren ab 17 Jahre mit Begleitperson und voller Fahrpraxis.

AUF EINEN BLICK

Anmeldung ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich

Gleiche Ausbildung & Prüfung wie normaler Klasse-B-Führerschein

Bis zum 18. Geburtstag mit eingetragener Begleitperson fahren

Ab 18: voller Führerschein ohne Auflagen

An allen 3 Standorten verfügbar

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Ab 16,5 Jahren – Fahren ab 17 Jahre (17 Jahre Mindestalter)

Anmeldung möglich

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Klasse B

Identische Ausbildung & Prüfung

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Begleitperson

Mind. 30 Jahre · 5 Jahre Führerschein · max. 1 Punkt

Probezeit – ab 17 Jahren

Beginnt sofort – endet mit 19 Jahren

Was ist der Führerschein mit 17?

Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) – Fahrerlaubnis ab 17 Jahren. Das begleitete Fahren (BF17) macht früher mobil.

Mit dem Führerschein mit 17 (BF17) – dem begleiteten Fahren ab 17 Jahre – kannst du die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits ab 17 Jahren erwerben. Fahren ab 17 Jahre ist damit möglich – der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE schon mit 17. Die Ausbildung und die Prüfungen sind identisch mit dem regulären Klasse-B-Führerschein. Der einzige Unterschied: Du fährst bis zum 18. Geburtstag nur mit einer namentlich benannten Begleitperson.

Der große Vorteil: Die 2-jährige Probezeit beginnt sofort nach bestandener Prüfung. Innerhalb der Probezeit gelten besondere Regeln. Wer mit 17 besteht, ist mit 19 Jahren bereits aus der Probezeit – die Verlängerung der Probezeit droht nur bei Verstößen.

In Deutschland legen rund 40 % aller Fahranfänger die B-Prüfung über den BF17-Weg ab. Weitere Infos beim ADAC zum Begleiteten Fahren.

📅 ZEITSTRAHL BF17

MIT 16,5 JAHREN

→ Anmeldung in der Fahrschule & Antrag bei der Behörde
→ Begleitpersonen benennen & eintragen lassen

AB 3 MONATE VOR 17. GEBURTSTAG

→ Theorieprüfung ablegen

AB 1 MONAT VOR 17. GEBURTSTAG

→ Praktische Prüfung ablegen
→ Prüfungsbescheinigung erhalten (kein Kartenführerschein!)

MIT 17 BIS 18 JAHREN

→ Fahren mit eingetragener Begleitperson
→ Probezeit läuft bereits

MIT 18 JAHREN

→ Alleine fahren erlaubt
→ Prüfungsbescheinigung gegen Kartenführerschein tauschen
→ Bescheinigung gilt max. 3 Monate nach 18. Geburtstag!

MIT 19 JAHREN

→ Probezeit endet – volle Fahrfreiheit

⚠️ Wichtig: Prüfungsbescheinigung unbedingt innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag umtauschen!

Die Begleitperson beim begleitete Fahren ab 17 – Voraussetzungen erfüllen

Nicht jede Person darf als Begleitperson fungieren. Sie braucht eine gültige Fahrerlaubnis (gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B) im Inland. Die Behörde prüft die Eignung vor der Eintragung. Empfehlung: Die benannte Begleitperson wird offiziell eingetragen. Trage mehrere Personen ein, damit du flexibel bist.

Die Begleitperson muss nicht auf dem Beifahrersitz sitzen – auch ein Rücksitzplatz ist erlaubt. Sie darf aber nicht aktiv eingreifen (kein Lenken, kein Bremsen).

✅ Anforderungen Begleitperson

✓ Mindestens 30 Jahre alt (Mindestalter für den Erwerb der Begleitperson-Berechtigung)
✓ Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
✓ Maximal 1 Punkt in Flensburg (zum Zeitpunkt der Eintragung)
✓ Nüchtern während der Fahrt (max. 0,5 Promille)
✓ Nicht unter Drogeneinfluss
✓ Eigener Führerschein muss bei jeder Fahrt dabei sein

KONSEQUENZEN BEI VERSTOSS

→ Fahren ohne Begleitperson: Bußgeld (Bussgeld / Bußgeld gem. § 21 StVG) + 1 Punkt + Widerruf der Fahrerlaubnis
→ Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
→ Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen
→ Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach Aufbauseminar (ASF) – alle Kosten auf unserer Preisseite
→ Aufbauseminar (ASF) wird fällig – Kosten auf unserer Preisseite

👥 Wer kann Begleitperson sein?

→ Eltern (häufigste Wahl)
→ Großeltern (wenn Voraussetzungen erfüllt)
→ Ältere Geschwister (ab 30 Jahren)
→ Nachbarn oder Freunde der Familie
→ Nicht zwingend Verwandte – jede geeignete Person

Tipp: Mindestens 2–3 Personen eintragen – so bist du maximal flexibel.

Ausbildung & Anmeldung – Theoretische Prüfung, Praktische Prüfung, Fahrerlaubnisbehörde

SCHRITT 1

Antrag – Begleiteten Fahren ab 17 & Fahrerlaubnisbehörde

Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 stellen bei der Fahrerlaubnisbehörde – mit Einverständnis der Eltern, Angaben zu den Begleitpersonen (Name, Führerscheinkopie, Ausweiskopie). Frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

SCHRITT 2

Anmeldung bei DriveFair

Gleichzeitig oder danach in der Fahrschule anmelden. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto mitbringen. Die Ausbildung ist identisch mit dem regulären Klasse-B-Führerschein.

SCHRITT 3

Theoretische Prüfung & Theorieunterricht

14 Pflichtstunden Theorie (12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch). Die theoretische Prüfung wird bei der zuständige technische Prüfstelle – die Prüfstelle nimmt die Theorieprüfung ab. Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

SCHRITT 4

Fahrstunden & Pflichtfahrten

12 Pflichtfahrtstunden (5× Überland · 4× Autobahn · 3× Nacht) plus individuelle Übungsstunden bis zur Prüfungsreife.

SCHRITT 5

Praktische Prüfung & Prüfbescheinigung

Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Nach Bestehen: Prüfbescheinigung als Nachweis der Fahrberechtigung (kein Kartenführerschein). Mit 18 gegen den Kartenführerschein tauschen – die Prüfbescheinigung ist der offizielle Nachweis bis dahin.

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Unterlagen zur Anmeldung

FÜR DEN FAHRSCHÜLER

✓ Personalausweis oder Reisepass (für den Erwerb der Fahrerlaubnis)
✓ Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (35×45 mm)
✓ Sehtest-Nachweis (Optiker oder Augenarzt)
✓ Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, max. 10 Jahre alt)
✓ Zustimmung der Erziehungsberechtigten

FÜR JEDE BEGLEITPERSON

✓ Einverständniserklärung mit Unterschrift
✓ Kopie des Führerscheins
✓ Kopie des Personalausweises / Reisepasses

Behördengebühr für BF17-Antrag – alle aktuellen Gebühren auf unserer Preisseite

Warum BF17 mit DriveFair? – Gebühren & Vorteile

🚀

Früher mobil

Ein Jahr früher selbstständig fahren – ideal für Schule, Ausbildung oder Arbeit.

📉

Probezeit früher fertig

Mit 17 bestanden = Probezeit endet mit 19. Wer mit 18 anfängt, wartet bis 20.

🛣️

Mehr Praxis

Im BF17-Jahr werden durchschnittlich 3.800 km gefahren – wertvolle Erfahrung vor der Alleinfahrt.

💚

Kein Aufpreis

BF17 kostet nicht mehr als der normale B-Führerschein. Gleiche Ausbildung, gleiche Prüfung.

Jetzt für BF17 anmelden

Persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich an allen 3 Standorten.

🏫

Gettorf

Eichstraße 1 · (04346) 29 50 677

🏫

Altenholz

Altenholzer Str. 5 · 0431 / 66 72 70 77

🏫

Heikendorf

Dorfstr. 15A · 0431 60 80 40 34

Häufige Fragen zum Führerschein mit 17 – Kartenführerschein & Prüfungsbescheinigung

Alles was Jugendliche und Eltern wissen müssen – ausführlich beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen BF17 und dem normalen Führerschein Klasse B?

Inhaltlich keiner: Ausbildung, Theorieprüfung und Fahrprüfung sind identisch. Der Unterschied: Mit BF17 darfst du ab 17 Jahren fahren – aber bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Ab 18 Jahren fährst du ganz normal alleine. Die Prüfungsbescheinigung muss dann innerhalb von 3 Monaten gegen den Kartenführerschein getauscht werden.

Ab wann kann ich mich für den Führerschein mit 17 anmelden?

Die Anmeldung in der Fahrschule und der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde sind frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich – also mit 16 Jahren und 6 Monaten. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Was muss die Begleitperson mitbringen und erfüllen?

Die Begleitperson muss: mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen, maximal 1 Punkt in Flensburg haben (zum Zeitpunkt der Eintragung) und bei der Fahrt nüchtern sein (max. 0,5 Promille). Sie muss ihren eigenen Führerschein bei jeder begleiteten Fahrt dabei haben. Die Begleitperson muss vorab offiziell eingetragen werden – maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister ist zulässig. Das Fahreignungsregister wird bei der Eintragung geprüft.

Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?

Ja – es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden. Es gibt keine Obergrenze. Wir empfehlen mindestens 2–3 Personen einzutragen (z.B. Mutter, Vater, Großeltern), damit du in jeder Situation flexibel bist. Eine nachträgliche Erweiterung ist möglich, aber erfordert einen erneuten Behördengang.

Muss ich meinen Führerschein mit 18 umtauschen?

Ja – unbedingt! Die Prüfungsbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Du musst sie innerhalb dieser Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen den regulären EU-Kartenführerschein tauschen. Den Antrag kannst du schon kurz vor dem 18. Geburtstag stellen, damit der Führerschein pünktlich kommt.

Wann endet die Probezeit beim Führerschein mit 17?

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt sofort nach Bestehen der Fahrprüfung. Innerhalb der Probezeit gilt 0,0 Promille. Wer mit 17 besteht, ist mit 19 aus der Probezeit. Eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre droht bei Verstößen.

Gilt die Prüfungsbescheinigung auch im Ausland?

Leider nein – die BF17-Prüfbescheinigung gilt nur im Inland. Die Fahrerlaubnis Klasse B als Kartenführerschein wird ab 18 ausgestellt und ist dann EU-weit gültig. In anderen Ländern gilt erst der reguläre Kartenführerschein ab 18.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis: Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Widerruf der Fahrerlaubnis, Aufbauseminar (ASF) – alle Kosten auf der Preisseite. Das Mindestalter für den Erwerb wurde auf 17 Jahre abgesenkt, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Bitte nicht riskieren!

Kostet BF17 mehr als der normale Führerschein?

Die Ausbildungskosten sind identisch mit dem regulären B-Führerschein. Zusätzlich fallen Gebühren für den BF17-Antrag an – alle aktuellen Kosten auf unserer Preisseite. Diese Gebühren sind überschaubar angesichts des Vorteils, ein Jahr früher mobil zu sein.

Kann ich mit BF17 auch Motorroller oder Moped fahren?

Ja – der BF17-Führerschein umfasst die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE sowie AM und L. Kraftfahrzeuge der Klasse AM (Mopeds bis 45 km/h) darfst du ohne Begleitperson fahren. Für B oder BE – also PKW und andere Kraftfahrzeuge – gilt weiterhin die Begleitpflicht bis 18.

DriveFair Fahrschule

Gettorf · Altenholz · Heikendorf  |  (04346) 29 50 677